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Eine sichere Kapitalanlage

Die Depositenkasse verfolgt einen doppelten Nutzen: Für die Genossenschaft sind die Kapitaleinlagen der Mitglieder eine stabile Finanzierungsquelle für Neubauprojekte und Sanierungen. Gleichzeitig profitieren unsere Genossenschaftsmitglieder von einer sicheren Anlagemöglichkeit mit attraktiven Zinsen, die in der Regel höher als bei Bankspargeldern sind.

Der aktuelle Zinssatz beträgt 1.25% (Stand 10.03.2025).

Reglement Depositenkasse der Genossenschaft der Baufreunde (pdf, 810.26 KB)

Konto eröffnen und profitieren

Sie möchten ein Konto eröffnen? Berechtigt zur Kontoeröffnung sind Genossenschaftsmitglieder wie auch Mitarbeitende der Genossenschaft. Laden Sie das Antragsformular zur Kontoeröffnung herunter und senden Sie es vollständig ausgefüllt an die Geschäftsstelle.

Antrag zur Eröffnung eines Depositenkontos (pdf, 126.34 KB)

Vollmacht erteilen

Möchten Sie einer oder mehreren Personen eine Vollmacht über Ihr Konto bei der Depositenkasse erteilen? Laden Sie das Vollmachtsformular herunter und senden Sie es vollständig ausgefüllt an die Geschäftsstelle.

Vollmachtserklärung für Depositenkonto (pdf, 132.31 KB)

Ein- und Auszahlungen

Für Einzahlungen verwenden Sie den Einzahlungsschein, den Sie mit der Eröffnung Ihres Kontos erhalten haben. Falls Sie einen neuen Einzahlungsschein benötigen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

Auszahlungen leistet die Genossenschaft auf Verlangen und unter Berücksichtigung der jeweiligen Kündigungsfristen. Weitere Details zu den Ein- und Auszahlungsmodalitäten finden Sie im Depositenkassenreglement.

Laden Sie das Formular für Auszahlungsaufträge herunter und senden Sie es vollständig ausgefüllt an die Geschäftsstelle.

Auszahlungsauftrag für Ihr Depositenkonto (pdf, 95.07 KB)

Häufige Fragen zur Depositenkasse

Ja, Genossenschaftsmitglieder können einer dritten Person eine schriftliche Vollmacht für Auszahlungen aus der Depositenkasse erteilen. Die Vollmacht muss den vollständigen Namen des Bevollmächtigten enthalten und von beiden Parteien unterschrieben sein. Bitte verwenden Sie das Formular zur Erteilung einer Vollmacht und senden Sie dieses an die Geschäftsstelle.

Die Geschäftsstelle überprüft die Vollmacht, bevor die Auszahlung an die bevollmächtigte Person erfolgt.

Nein, wenn Sie aus der Genossenschaft ausziehen und kein Genossenschaftsmitglied mehr sind, wird Ihr Konto bei der Depositenkasse aufgelöst. Die Einlagen sind an die Mitgliedschaft gebunden und müssen daher bei Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses gekündigt werden.

Die Genossenschaft der Baufreunde leistet Auszahlungen auf Verlangen jeweils wie folgt:

  • Bis CHF 5000.- pro Kalendermonat ohne Kündigung.
  • Bis CHF 15’000.- pro Kalendermonat nach schriftlicher Kündigungsfrist und Ablauf einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
  • Über CHF 15’000.- pro Kalendermonat nach schriftlicher Kündigung und Ablauf einer Kündigungsfrist von sechs Monaten.

Bitte beachten Sie zudem, dass eine Mindesteinlagefrist von sechs Monaten gilt.

Auszahlungsbegehren sind schriftlich und mit Angabe der genauen Bank- oder Postkontoverbindung an die Geschäftsstelle zu richten.