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Wohnen in der Genossenschaft der Baufreunde

Das Halten von Hunden und Katzen ist in der der Genossenschaft der Baufreunde grösstenteils verboten. Mit einem Antrag an die Geschäftsstelle kann die Haltung in den folgenden Siedlungen bewilligt werden:

  • Mötteliweg
  • Holzmatt V
  • Wehntaler IV
  • Hätzlergasse
  • Burriweg EFH
  • Luegisland
  • Arbon Parkside
  • Arbon Lakeside

Für die Haltung von jeglichen Haustieren braucht es eine schriftliche Bewilligung durch die Genossenschaft. Wenden Sie sich dafür per Kontaktformular oder per Telefon an die Geschäftsstelle.

Jede Veränderung am Mietobjekt bedarf einer vorgängigen Bewilligung durch die Genossenschaft.

Bitte reichen Sie einen entsprechenden Antrag ein. Dieser muss schriftlich bei der Geschäftsstelle beantragt werden, mit einer Skizze sowie einer detaillierten Beschreibung der Veränderungen.

Grundsätzlich ist eine Untervermietung Ihrer Wohnung möglich, allerdings nur mit der vorherigen Zustimmung des Vorstands. Der Vorstand kann die Genehmigung auch verweigern, zum Beispiel wenn die Untervermietung länger als ein Jahr dauert, mehr als zweimal im Mietverhältnis erfolgt oder an Personen gerichtet ist, die die Vermietungsrichtlinien nicht erfüllen. Zudem müssen Sie nachweisen, dass Sie die Wohnung nach der Untervermietung wieder selbst bewohnen.

Wenden Sie sich an die Geschäftsstelle, wenn Sie Ihre Wohnung untervermieten möchten.

Schadensmeldungen

Nein, Schadensmeldungen und Reparaturaufträge sind immer zuerst an die Geschäftsstelle zu richten. Die Kosten für direkt vergebene Aufträge werden von der Genossenschaft der Baufreunde nicht übernommen.

Ja, während unserer Öffnungszeiten können Sie sich auch direkt per Telefon 043 299 20 60 an die Geschäftsstelle wenden, um eine Schadensmeldung zu machen.

Bei den folgenden Ereignissen handelt es sich um einen Notfall:

  • Stromausfall in der gesamten Wohnung
  • Kein Wasser in der gesamten Wohnung
  • Wasserrohrbruch
  • Rückstau der Kanalisation
  • Garagentor defekt (kann manuell nicht geöffnet werden)
  • Glasbruch an Hauseingangstüren oder Fenstern
  • Akustischer Pumpenalarm in der Tiefgarage oder im Keller
  • Alarm der Gaswarnanlage in der Tiefgarage
  • Sprinkleranlage in der Tiefgarage

Sie erreichen uns ausserhalb der regulären Öffnungszeiten auf den folgenden Notfall-Telefonnummern:

Pikettdienst der Hauswartung
Zürich
079 101 99 33
Arbon
079 959 37 24

Für Notfälle ausserhalb unserer Öffnungszeiten erreichen Sie uns auf den folgenden Notfall-Telefonnummern:

Zürich
079 101 99 33
Arbon
079 959 37 24

Schadensmeldungen nehmen wir gerne per Online-Formular entgegen. Für alle weiteren Anliegen finden Sie unsere Kontaktinformationen und Öffnungszeiten hier.

Vermietung und freie Wohnungen

Sie können sich per Online-Formular für einen internen Wohnungswechsel anmelden. Bitte beachten Sie, dass ein interner Wohnungswechsel nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist.

Mitglieder, die Räumlichkeiten der Genossenschaft mieten, müssen Anteilscheine übernehmen. Einzelheiten regelt der Vorstand in einem Reglement, wobei der zu übernehmende Betrag nach den Anlagekosten der gemieteten Räumlichkeiten abgestuft ist.

Der Maximalbetrag beträgt 20 Prozent der Anlagekosten der gemieteten Räumlichkeiten. Für Genossenschaftsanteile werden keine Anteilscheine ausgegeben. Das Mitglied erhält jedoch jährlich eine Bestätigung über die Höhe seiner Beteiligung zusammen mit einem allfälligen Zinsausweis.

Genossenschaftspflichtanteile können zum Teil mit Mitteln der beruflichen Vorsorge erworben werden.

Die Genossenschaft der Baufreunde berücksichtigt nach genossenschaftlichen Grundsätzen in erster Linie die Interessen von Familien mit bescheidenen Einkommen.

Bei Vermietungen werden die folgenden Kriterien berücksichtigt:

  • Interne Umsiedlung bei unterbesetzter Wohnung
  • Interne Umsiedlung bei Familienzuwachs
  • Interne Umsiedlung bei Familientrennung
  • Familien mit Kindern

Berücksichtigt werden zudem:

  • die Personenzahl
  • die Mitarbeit in der Genossenschaft (Vorstand, Mitarbeitende, Siko)
  • die Zahlungsfähigkeit der Bewerberinnen und Bewerber
  • die allfälligen Referenzen

Reihenhäuser werden nur an Familien mit mindestens einem Kind vergeben. Generationswohnungen, also mehrere Familien in einer Wohnung, sind nicht vorgesehen.

Im Zuge der laufenden Erneuerungen unserer Liegenschaften führen wir derzeit keine Mietinteressentenliste. Freie und befristete Wohnungen werden ausschließlich auf unserer Webseite sowie auf Homegate ausgeschrieben.

Hier finden Sie alle Informationen zum Wohnen bei der Genossenschaft der Baufreunde: Wohnen bei der Genossenschaft der Baufreunde.

Siedlungskommissionen

Die Mitglieder der zuständigen Siedlungskommission oder die Geschäftsstelle helfen Ihnen gerne weiter.

Die Siedlungskommission tauscht sich einmal im Jahr am Siko-Jahrestreffen mit anderen Sikos, der Geschäftsleitung und dem Vorstand über Entwicklungen und Anliegen in den Siedlungen aus.

Sie stellt auf der Basis von Mehrheitsbeschlüssen der Siedlungsversammlung Anträge für Massnahmen und Projekte, die das Zusammenleben in der Siedlung verbessern, an die Geschäftsleitung. Die SiKo kann bei Bedarf zusätzliche Aufgaben und Kompetenzen vom Vorstand erhalten.

Jedes Mitglied der Genossenschaft hat die Möglichkeit, in die Siedlungskommission gewählt zu werden. Die Wahl erfolgt an der jährlichen Siedlungsversammlung, an der alle Bewohnenden teilnehmen können.

Genossenschaftsmitglieder können sich in den Siedlungen der Genossenschaft der Baufreunde im Einvernehmen mit dem Vorstand als Siedlungsversammlung konstituieren und eine Siedlungskommission (SiKo) für einzelne oder benachbarte Siedlungen bilden.

Sie möchten sich engagieren? Melden Sie sich bei Ihrer Siko.

Die Siedlungskommission trifft sich regelmässig, um Anliegen der Siedlung zu besprechen und Veranstaltungen zu planen. Zudem organisiert sie einmal jährlich eine Siedlungsversammlung, an der alle Bewohnenden teilnehmen können.

beUnity-App

Falls Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Nutzung der App benötigen, gibt es verschiedene Anlaufstellen:

Die Nutzung der App ist zwar freiwillig, wird aber dringend empfohlen – sie spielt eine zentrale Rolle für den Informationsfluss. In Zukunft ersetzen wir die Screens in den Siedlungen durch die App als Hauptkanal für Mitteilungen und Neuigkeiten.

Depositenkasse

Ja, Genossenschaftsmitglieder können einer dritten Person eine schriftliche Vollmacht für Auszahlungen aus der Depositenkasse erteilen. Die Vollmacht muss den vollständigen Namen des Bevollmächtigten enthalten und von beiden Parteien unterschrieben sein. Bitte verwenden Sie das Formular zur Erteilung einer Vollmacht und senden Sie dieses an die Geschäftsstelle.

Die Geschäftsstelle überprüft die Vollmacht, bevor die Auszahlung an die bevollmächtigte Person erfolgt.

Nein, wenn Sie aus der Genossenschaft ausziehen und kein Genossenschaftsmitglied mehr sind, wird Ihr Konto bei der Depositenkasse aufgelöst. Die Einlagen sind an die Mitgliedschaft gebunden und müssen daher bei Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses gekündigt werden.

Die Genossenschaft der Baufreunde leistet Auszahlungen auf Verlangen jeweils wie folgt:

  • Bis CHF 5000.- pro Kalendermonat ohne Kündigung.
  • Bis CHF 15’000.- pro Kalendermonat nach schriftlicher Kündigungsfrist und Ablauf einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
  • Über CHF 15’000.- pro Kalendermonat nach schriftlicher Kündigung und Ablauf einer Kündigungsfrist von sechs Monaten.

Bitte beachten Sie zudem, dass eine Mindesteinlagefrist von sechs Monaten gilt.

Auszahlungsbegehren sind schriftlich und mit Angabe der genauen Bank- oder Postkontoverbindung an die Geschäftsstelle zu richten.