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Seit dem 02.09.2025 gilt ein neuer Referenzzinssatz: Er wurde von 1.50 % auf 1.25 % reduziert.
Unsere Genossenschaft orientiert sich bei der Mietzinsgestaltung am Mietzinsreglement der Stadt Zürich.
Grundlage der derzeitigen Mietzinse war bislang der Referenzsatz von
1.50 %.
Ein Anspruch auf Mietzinsreduktion entsteht rechtlich erst dann, wenn der Referenzzinssatz um mindestens 0.50 % sinkt.

Besten Dank für die Kenntnisnahme.
Geschäftsleitung und Vorstand

Ein Liniendiagramm zeigt den stetigen Rückgang des Referenzzinssatzes in der Schweiz von September 2008 bis September 2025 und erreicht am Ende 1,25 %. Die y-Achse ist in Prozent beschriftet. Quelle: Bundesamt für Wohnungsbau.