STÖRUNGSMELDUNG

Meldungen sind ausschliesslich schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail an das Büro GBZ zu richten. Es sind keine direkten Reparaturaufträge an die Handwerker zu erteilen.

Die Behebung von kleineren Mängeln und Schäden und das Ersetzen von Verbrauchsmaterial ist Sache der Mieter. Beauftragen Sie unseren Reparateur mit dieser Arbeit, stellen wir Ihnen den Aufwand und das Material gegen eine kleine Pauschalentschädigung in Rechnung (Ersatz von Storengurten, Armaturen, Brauseschläuchen, Leuchtstoffröhren, Sicherungen, etc.).

Wenn Sie unsere Gärtner mit privaten Unterhaltsarbeiten beauftragen, wird Ihnen der Aufwand inklusive die Entsorgung des Grünguts in Rechnung gestellt.

 

STÖRUNGEN UND DEFEKTE MELDEN

Welche Störung liegt vor?