AGB Marktplatz
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit der Nutzung der angebotenen Dienstleistungen des Baufreunde Marktplatzes auf der Webseite „www.baufreunde.ch“. Anwendbar sind die Datenschutzbestimmungen auf der Webseite www.baufreunde.ch. Der Marktplatz dient im Sinne der Sharing Economy als Online-Plattform für das Angebot von unentgeltlichen- und entgeltlichen Produkten und Dienstleistungen.
1 Einleitung
1.1 Anwendungsbereich
Diese AGB der Genossenschaft der Baufreunde, Binzmühlestrasse 321a, 8046 Zürich (nachfolgend „die Baufreunde“ genannt), regeln die Nutzung der über die Webseite laufenden Inhalte (inkl. aller Subdomains) sowie die damit im Zusammenhang stehenden Rechte und Pflichten der diese Plattform nutzenden Personen (nachfolgend «die Nutzenden»).
Bestätigung und Änderung dieser AGB
Die Baufreunde können diese AGB bei Bedarf anpassen. Vorbehältlich unklarer oder sachfremder Regelungen gilt die jeweilige aufgeschaltete Fassung für jede den Marktplatz die Nutzenden. Mit dem Login bestätigen die Nutzenden jeweils die aktuell aufgeschalteten AGB.
1.2 Marktplatz der Baufreunde
Die Baufreunde stellen den Marktplatz den Genossenschafts-Mitgliedern auf Zusehen hin als Plattform für entgeltliche oder unentgeltliche Angebote von Waren, deren Erwerb, deren Leihe oder Miete sowie für das Anbieten von Dienstleistungen, (nachfolgend: „Produkte und Dienstleistungen“), zur Verfügung. Personen, welche ein Produkt oder eine Dienstleistung anbieten, gelten als „Anbietende“. Personen, die ein Produkt entgegennehmen oder eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, werden nachfolgend als „Abnehmende“ bezeichnet.
1.3 Grundsätze für die Nutzung des Marktplatzes der Baufreunde
1.3.1 Eigenverantwortliche Nutzung
Auf dem Marktplatz können die Nutzer untereinander autonom und eigenverantwortlich Verträge abschliessen. Aus solchen Verträgen verpflichtet und berechtigt sind einzig die Anbietenden und die Abnehmenden. Das Zustandekommen, die Gültigkeit und die Erfüllung des Vertrags liegt in der ausschliesslichen Verantwortung der Anbietenden und Abnehmenden.
1.3.2 Rechtsstellung der Baufreunde
Die Baufreunde sind nicht Vertragspartei in Verträgen, die zwischen den Nutzenden auf dem Marktplatz geschlossen werden. Die Baufreunde, seine Vertreter, Mitarbeiter und Hilfspersonen haften nicht für das Zustandekommen, die Gültigkeit oder den richtigen Vollzug von Verträgen. Auch für allfällige Mängel in der Vertragserfüllung oder bei den Produkten selbst wird keine Haftung übernommen. Ausgenommen sind Angebote, die von den Baufreunden selbst geschaltet werden.
Die Baufreunde verpflichten sich, die auf dem Marktplatz von Nutzenden veröffentlichte Angebote, Texte und bildlichen Darstellungen auf ihre Rechtmässigkeit oder sonstige Zulässigkeit regelmässig zu überprüfen.
Es steht den Baufreunden frei, einen Nutzenden auszuschliessen, eine Nutzung zu verbieten oder eine Dienstleistung einzustellen. Diese Entscheide müssen nicht begründet und die betroffene Person muss nicht angehört werden. Es besteht kein genossenschaftliches Mitgliedschaftsrecht auf Nutzung.
1.4 Definitionen
1.4.1 Nutzende
Mit der Anmeldung, d.h. mit der Eingabe der abgefragten E-Mail-Adresse und der Zustimmung zu den vorliegenden AGB wird der Interessent, die Interessentin zu einem „Nutzenden“ des Marktplatzes.
1.4.2 Angebot
Angebot bedeutet das Aufschalten eines eigenverantwortlich ausgestalteten Inserates für ein Produkt oder für eine Dienstleistung auf der Plattform. Das Angebot eines unentgeltlichen oder entgeltlichen Produkts ist eine Offerte und der Vertrag kommt mit Annahme durch einen Abnehmer oder eine Abnehmerin zustande. Das Angebot einer Dienstleistung ist eine Einladung zur Offertenstellung. Das Angebot zur Leihe oder Miete ist ebenfalls eine Einladung zur Offertenstellung. Die Abnehmenden sind eingeladen, ein Angebot zu machen, welches der Anbieter einer Dienstleistung annehmen kann.
1.4.3 Mögliche Inhalte
Angebote können verschieden ausgestaltet werden. Zurzeit stehen folgende Formen zur Verfügung:
a) Entgeltliches Angebot
Das Inserieren eines Produkts unter Angabe eines Kaufpreises durch den Anbietenden stellt eine verbindliche Offerte zur sofortigen Veräusserung des Produkts an denjenigen dar, der sich bereit erklärt, diesen offerierten Betrag zu bezahlen. Falls mehrere Interessenten das Produkt zum vorgegebenen Preis erwerben möchten, hat der Anbietende das Wahlrecht. Ein Widerruf ist möglich, solange das Angebot nicht von einer abnehmenden Person angenommen wurde.
b) Unentgeltliches Angebot
Das Inserieren eines Produkts unter Angabe «gratis abzugeben» durch einen Anbietenden stellt ein verbindliches Angebot zur sofortigen Übergabe des Produkts an denjenigen dar, der sein Interesse kundgibt. Falls mehrere Interessenten an der Offerte interessiert sind, ist es Sache des Anbietenden zu entscheiden, wer das Produkt erhält.
c) Angebot zur Leihe oder Miete
Das Inserieren eines Produkts unter Angabe «zur Miete» (entgeltlich) «zur Ausleihe» (unentgeltlich) durch einen Anbietenden stellt ein Angebot zur Offertenstellung dar. Bekundet eine abnehmende Person Interesse an der Leihe oder Miete des angebotenen Produkts, ist der Anbietende an den offerierten Preis und das angebotene Produkt gebunden, kann aber entscheiden, ob der Vertrag mit dem Abnehmer zustande kommt.
d) Angebot für eine Dienstleistung
Für das Inserieren von Dienstleistungen dient der Marktplatz lediglich dazu, potenzielle Vertragspartner zusammen zu bringen. Der Dienstleistungsvertrag wird bilateral zwischen den Parteien geschlossen. Die angebotene Dienstleistung an sich ist lediglich ein Antrag zur Offerten Leistung. Es liegt am Anbietenden, die Offerte schliesslich anzunehmen.
2 Nutzungsberechtigung
2.1 Zweck
Voraussetzung für das Anbieten und das Abnehmen von Produkten und Dienstleistungen auf dem Marktplatz, für die Benutzung von damit zusammenhängenden Webseitenfunktionen sowie für die Benutzung passwortgeschützter Bereiche der Webseite ist die Registrierung als angemeldeter Nutzer. Bis zu einem Widerruf gilt ab Registrierung die Nutzungsberechtigung.
2.2 Beschreibung
Die Nutzung ist persönlich, nicht übertragbar und Genossenschaftsmitgliedern der Baufreunde vorbehalten.
2.3 Mindestvoraussetzungen für die Nutzungsberechtigung
2.3.1 Handlungsfähigkeit
Die Nutzung steht nur unbeschränkt handlungsfähigen, volljährigen, natürlichen Personen offen. Eine Ausnahme bildet die Nutzungsberechtigung der Baufreunde.
2.4 Beginn und Beendigung der Nutzungsberechtigung
2.4.1 Beginn der Nutzungsberechtigung
Die Nutzungsberechtigung beginnt mit dem ersten Login.
2.4.2 Beendigung der Nutzungsberechtigung ohne Verstoss
Die Nutzungsberechtigung endet mit der Beendigung der Genossenschaftsmitgliedschaft oder durch schriftlichen Antrag auf Löschung der eingegebenen Anmeldedaten (auch via E-Mail).
2.4.3 Beendigung der Nutzungsberechtigung durch die Baufreunde
Die Baufreunde sind berechtigt, eine nutzende Person, insbesondere bei Missachtung der AGB, jederzeit von der Nutzung auszuschliessen, ein Angebot zu verbieten oder eine Dienstleistung einzustellen, ohne dass dem betreffenden Nutzenden hieraus Ansprüche gegenüber den Baufreunden erwachsen. Die Baufreunde sind zudem berechtigt, eine nutzende Person vorübergehend zu sperren oder definitiv auszuschliessen, wenn es wahrscheinlich erscheint, dass ein anderes bereits gesperrtes oder ausgeschlossenes Mitglied (wie z.B. Familienangehörige oder Hausgenossen) über dieses Konto Geschäfte abwickelt, oder wenn ein Verdacht besteht, dass das Mitglied Rechte Dritter verletzt hat. Eine Begründung ist nicht Voraussetzung für die sofortige oder vorübergehende Sperre.
3 Nutzerpflichten allgemein
3.1 Geheimhaltung der Zugangsdaten
Die Nutzenden sind verpflichtet, die ihnen im Rahmen ihrer Anmeldung selbst erstellten persönlichen Passwörter geheim zu halten und niemals Dritten bekannt zu geben oder zugänglich zu machen, ausser den in ihrem Haushalt lebenden Personen.
3.2 Technische Eingriffe
Die Verwendung von Mechanismen, Software oder sonstiger Scripts, die den ordnungsgemässen Betrieb der Webseite stören könnten, ist untersagt.
Nutzende Personen dürfen keine Massnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermässige Belastung der Infrastruktur von dem Marktplatz zur Folge haben könnten.
Es ist Nutzenden untersagt, von den Baufreunden generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die Webseite des Marktplatzes einzugreifen.
3.3 Immaterialgüterrechte Dritter
Angebote, Texte und bildliche Darstellungen, welche eine nutzende Person auf dem Marktplatz in irgendeiner Art und Form (Angebotsbeschreibungen oder Einträge im Rahmen der „Fragen und Antworten-Funktion“, etc.) veröffentlicht oder auf sonstige Weise über den Marktplatz kommuniziert, dürfen keinerlei Immaterialgüterrechte Dritter verletzen. Die nutzende Person darf auf dem Marktplatz einzig Bilder und Texte verwenden und publizieren, welche sie selbst erstellt hat oder deren Verwendung der Rechteinhaber zugestimmt hat oder allfällige Entschädigungen gezahlt wurden; dies gilt insbesondere auch für Text- und Bildmaterial, welches auf einer anderen Webseite öffentlich zugänglich ist. Die Baufreunde behalten sich vor, bei Schadenersatz aus Verletzung vom Immaterialgüterrecht auf den Nutzenden Regress zu nehmen.
3.4 Persönlichkeitsrechte Dritter
Angebote, Texte und bildliche Darstellungen, welche eine nutzende Person auf dem Marktplatz in irgendeiner Art und Form (Angebotsbeschreibungen oder Einträge im Rahmen der „Fragen und Antworten-Funktion“, etc.) veröffentlicht oder auf sonstige Weise über den Marktplatz kommuniziert, dürfen keinerlei Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen; insbesondere dürfen sie nicht beleidigend, obszön, diffamierend, belästigend, ehrverletzend, verunglimpfend, herabsetzend, rufschädigend o.ä. sein.
3.5 Keine Werbung
Angebote, Texte und bildliche Darstellungen, welche eine nutzende Person auf dem Marktplatz in irgendeiner Art und Form (Angebotsbeschreibungen oder Einträge im Rahmen der „Fragen und Antworten-Funktion“, Text für End-E-Mails, Nachricht an Abnehmende etc.) veröffentlicht oder auf sonstige Weise über den Marktplatz kommuniziert, dürfen keine Form von Werbung für Produkte enthalten, welche dieses Mitglied nicht selbst aktuell oder in unmittelbarer Zukunft über den Marktplatz anbietet.
3.6 Nutzung von Inhalten
Die in einem Angebot einsehbaren Informationen über einen Anbietenden oder sonstige Informationen, welche die Baufreunde allenfalls im Zusammenhang mit Angeboten übermittelt, dürfen nur im Zusammenhang mit dem entsprechenden Angebot benutzt werden; insbesondere ist eine Verwendung zu Werbezwecken untersagt. Es ist zudem nicht gestattet, diese Informationen für den Versand von Newslettern zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben.
4 Marktplatzbetrieb
4.1 Unzulässige Angebote
Die Baufreunde sind befugt, das Anbieten bestimmter Produkte und Produktgruppen auf dem Marktplatz jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen zu verbieten.
4.2 Veröffentlichte Inhalte und Kategorien
Die Baufreunde sind befugt, jederzeit einzelne Angebote sowie Text- und Bildmaterial auf der Webseite ohne Rückfrage und ohne Angabe von Gründen zu löschen. Dies gilt insbesondere auch für Angebote, die offensichtlich nicht ernst gemeinte Texte oder Bildmaterial oder die Rechte Dritter verletzen könnten, beinhalten. Aus entsprechenden Löschungen können keinerlei Ansprüche gegen die Baufreunde abgeleitet werden.
Die Baufreunde sind überdies jederzeit ohne Vorankündigung und Begründung befugt, Angebotskategorien umzubenennen, aufzuteilen, zusammenzulegen, aufzuheben oder neu einzuführen und aktuelle Angebote entsprechend in eine andere Kategorie zu verschieben oder zu löschen.
4.3 Nutzung durch die Baufreunde
Die Baufreunde dürfen ebenfalls Angebote und Dienstleistungen aufschalten. Tun sie dies, sind sie Nutzende mit allen Rechten und Pflichten gemäss diesen AGB.
4.4 Änderungen der Angebotslaufzeit
Die Baufreunde sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Laufzeit von Angeboten zu verlängern oder zu verkürzen, soweit dies zur ordnungsgemässen Durchführung des Angebots als notwendig erscheint (vgl. auch Technische Störungen / Wartung). Die Maximaldauer eines Inserates ist aber in jedem Fall drei Monate.
5 Anbieterpflichten
5.1 Verfügungsmacht über das angebotene Produkt
Der Anbietende darf lediglich Produkte anbieten, hinsichtlich derer er verfügungsberechtigt ist. Das bedeutet namentlich, ohne hierauf beschränkt zu sein, dass das Mitglied den Besitz und Eigentum vollständig und unbelastet auf den Abnehmende zu übertragen fähig und berechtigt ist; dass er zur Vermietung und Leihe eines Objektes berechtigt ist oder dass er zur Übertragung eines Rechts befugt ist. Die Dienstleistung muss persönlich angeboten werden.
5.2 Kein Verkauf verbotener Artikel
Es ist verboten, Produkte anzubieten, deren Angebot, Verkauf, Kauf, Abgabe oder Verwendung gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstossen könnten.
5.3 Wahrheitsgemässe- und vollständige Angaben über die Kaufsache
Die Anbietenden sind verpflichtet, wahrheitsgemässe, nicht irreführende und nicht unlautere Angaben über das angebotene Produkt oder die Dienstleistung zu machen und über die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig zu informieren. Alle Mängel des Produktes bzw. der Verpackung sind anzugeben. Dies gilt insbesondere auch bei gebrauchten bzw. verpackungsgeschädigten Produkten. Die Anbietenden sind verpflichtet, ihr Angebot in einer zutreffenden Produktekategorie auf dem Marktplatz zu veröffentlichen.
5.4 Zahlungsfrist und Zahlungsweise
Die Zahlungen erfolgen Zug um Zug, sofern nicht bilateral etwas anderes vereinbart ist.
6 Verhältnis Anbietenden – Abnehmende
6.1 Allgemeines
Die Baufreunde übernehmen keine Gewähr dafür, dass Nutzer sich beim Handel über den Marktplatz nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verhalten. Die Baufreunde übernehmen insbesondere keine Gewähr dafür, dass nutzende Personen ihren untereinander allenfalls bestehenden Vertragspflichten nachkommen.
6.2 Form der Einigung und Vertragsabschluss
Grundsätzlich sind die Verträge formfrei gültig. Das Angebot eines unentgeltlichen oder entgeltlichen Produkts gilt als Offerte. Ein Widerruf ist nur bis zur Annahme durch eine abnehmende Person möglich. Bei der Miete und Leihe sind die Anbietenden an den Preis und das angebotene Produkt gebunden. Über alle anderen Konditionen haben sich die Parteien separat zu einigen. Das Angebot gilt lediglich als Angebot zur Offertenstellung, der Anbietende ist nicht bereits durch das Angebot verpflichtet, die Sache an die abnehmende Person auszuleihen oder zu vermieten. Der Vertrag wird erst durch Annahme der Offerte durch den Anbietenden geschlossen. Das Angebot von Dienstleistungen gilt als Angebot zur Offertenstellung. Der Vertrag wird erst durch Annahme der Offerte durch den Anbietenden geschlossen.
6.2.1 Vertragsinhalt
a) Bedingungen des Anbietendens
Der Inhalt des geschlossenen Vertrags bestimmt sich nach der vom Anbietenden aufgeführten Produktbeschreibung (inklusive Ergänzungen wie bspw. Angaben des Anbietenden, die dieser im Rahmen der Funktion „Fragen und Antworten“ veröffentlicht hat) und den von ihm festgelegten Bedingungen, wie sie im Zeitpunkt der Einigung festgehalten wurden.
Der Anbietende ist verpflichtet, dem Abnehmenden gegen Entrichtung des Kaufpreises den Besitz und das unbelastete, von Rechten Dritter freie Eigentum an der Sache einzuräumen. Diesbezügliche Haftungsausschlüsse sind nicht zulässig.
Der Kaufpreis versteht sich immer inklusive allfälliger Mehrwertsteuer.
b) Produktbeschreibung
Die Produktbeschreibung ist Vertragsinhalt, d.h. der Anbietende sichert zu, dass das Produkt die beschriebenen Eigenschaften aufweist.
Sollen bestimmte Angaben keine Zusicherung darstellen, hat dies der Anbietende klar und eindeutig zu vermerken.
c) Mangel
Gelten zur Zeit der Einigung keine abweichenden Bedingungen bzw. keine klar anderslautende Produktbeschreibung des Anbietenden und haben sich die Parteien nicht anders abgesprochen, gilt bei Kauf folgender Vertragsinhalt:
Der Anbietende haftet für Sachmängel, d.h. für nicht beschriebene Mängel, die den Wert oder den Gebrauch der Sache zum vorgesehenen Gebrauch erheblich beeinträchtigen. Insbesondere haftet der Anbietende mangels klar anderslautender Beschreibung für die Funktionstüchtigkeit eines verkauften Produkts. Bei Übergabe hat der Käufer die Sache innert 2 Tagen zu prüfen und Mängel direkt dem Anbietenden zu melden. Können sich die Parteien nicht auf einen Minderwert einigen, kann der Abnehmer die Sache wandeln und erhält den Kaufpreis zurück. Ausser der Anbieter kann beweisen, dass die Sache mangelfrei übergeben wurde. Die Rückabwicklung erfolgt Zug um Zug.
Die Gefahr des Untergangs des Produkts geht mit Aufgabe zum Versand bzw. mit der Übergabe an den Abnehmenden an diesen über.
6.2.2 Vertragsabwicklung
a) Allgemein
Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, ihren Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag vollständig und termingerecht nachzukommen.
b) Leistungspflichten in der Erfüllung und Rücktritt
Jede Partei hat der anderen innert 7 Kalendertagen ab Vertragsschluss bzw. Einigung über einen Vertragsabschluss, diejenigen Angaben mitzuteilen, welche die andere Partei braucht, um den Vertrag erfüllen zu können. Dies betrifft insbesondere die Post- bzw. Bankverbindung, falls die Zahlungsmodalität Banküberweisung angeboten wurde sowie die Adresse bei Versand.
Fehlen einer Partei Angaben über die andere Partei, welche zur Vertragserfüllung notwendig sind, hat sie die andere Partei nach Ablauf der 7 Tage mindestens ein Mal per E-Mail, falls vorhanden ein Mal via SMS zu mahnen. Bleiben diese Mahnungen erfolglos, ist die anfragende Partei nach Ablauf der 7 Kalendertagen ab Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und kann diesen Sachverhalt den Baufreunden melden. Bereits erfolgte Leistungen sind Zug um Zug rückabzuwickeln. Trifft eine Partei ein Verschulden (z.B. kein Eintreffen am vereinbarten Übergangsort, keine Bankverbindung angegeben), kann die bereits erbrachte Leistung behalten werden.
c) Fälligkeit
Die Fälligkeit der geschuldeten Vertragsleistung wird bilateral zwischen dem Anbietenden und dem Abnehmenden vereinbart. Ohne Vereinbarung erfolgt die Abwicklung Zug um Zug.
6.2.3 Produktemangel
Sollte ein Produkt mit einem in der Angebotsbeschreibung nicht erwähnten Mangel behaftet sein, der den Wert oder die Tauglichkeit des Produkts zum vorgesehen Gebrauch erheblich mindert oder aufhebt, so muss der Abnehmende den Anbietenden innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung des Produktes davon in Kenntnis setzen. Dasselbe gilt, wenn dem Produkt eine Eigenschaft fehlt, die in der Angebotsbeschreibung genannt wurde.
Wird die Meldepflicht eingehalten, kann der Abnehmende die Nachbesserung oder einen Minderwert verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Vertragsrücktritts sind die Leistungen Zug um Zug rückabzuwickeln. Weitergehende Gewährleistungs- oder Garantierechte wie Wandelung und Schadenersatz sind ausgeschlossen. Anders lautende Abmachungen zwischen Anbietenden und Abnehmende bleiben vorbehalten.
7 Datenschutz
Die Baufreunde bearbeitet die von den Mitgliedern erhobenen Personendaten in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung gemäss Webseite (www.baufreunde.ch).
8 Haftungsausschlüsse der Baufreunde
8.1 Allgemein
Die Baufreunde haften nur für direkte Schäden, die durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige eigene Handlung der Baufreunde entstehen. Eine Haftung der Baufreunde für direkte Schäden bei leichtem Verschulden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung der Baufreunde für indirekte Schäden oder für Folgeschäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist vollumfänglich und ausdrücklich ausgeschlossen.
8.2 Technische Störungen, Wartung
Die Baufreunde haften nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte zeitweilige Nichtverfügbarkeit der Webseite, Ausfall einzelner oder sämtlicher Webseite-Funktionen oder Fehlfunktionen der Webseite/Marktplatz. Insbesondere haften die Baufreunde bei leichter Fahrlässigkeit nicht für technische Probleme, aufgrund derer Angebote nicht, verspätet oder fehlerhaft angenommen oder verarbeitet werden. Die Baufreunde Webseite kann wegen Wartungsarbeiten oder anderen Gründen zeitweise nicht oder nur beschränkt zur Verfügung stehen, ohne dass dem Nutzer hieraus Ansprüche gegenüber den Baufreunden erwachsen.
8.3 Inhalte und Angebote
Die Baufreunde prüfen die Inserate periodisch vor der Veröffentlichung auf dem Marktplatz.
Jedoch liegt die Verantwortung für die folgenden Punkte beim Anbietenden:
- die wahrheitsgemässe und korrekte Ausgestaltung von Angeboten
- die Qualität, Sicherheit, Legalität oder Verfügbarkeit angebotener Produkte
- die Fähigkeit, die Befugnis und den Willen des einzelnen Nutzers hinsichtlich Angebot, Kauf, Lieferung, Bezahlung oder sonstiger Vertragserfüllung
8.4 Nutzende und Dritte
Die Baufreunde haften insbesondere nicht für Schäden, die nutzenden Personen oder Dritten durch das Verhalten von anderen Nutzern oder Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung oder dem Missbrauch des Marktplatzes entstehen.
8.5 Verlinkte Websites
Die Baufreunde übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Rechtmässigkeit, Vollständigkeit oder Qualität des Inhalts von Webseiten, die über Links auf dem Marktplatz erreichbar sind und schliessen jegliche Haftung in diesem Zusammenhang aus.
9 Freistellung
Wenn andere Mitglieder, Nutzende oder Dritte Ansprüche gegen den Baufreunde geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch von einem Nutzenden veröffentlichte Angebote oder Inhalte oder wegen der sonstigen Nutzung der Baufreunde-Webseiten durch Mitglieder oder Nutzer, so stellt dieses Mitglied bzw. dieser Nutzer die Baufreunde von sämtlichen Ansprüchen frei und übernimmt auch die Kosten der Rechtsvertretung von den Baufreunden (inkl. Gerichts und Anwaltskosten).
10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.
11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Alle im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB stehenden Streitigkeiten zwischen den Baufreunden und einem (aktuellen oder ehemaligen) Nutzer unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist Zürich 01. März 2023